Die erste Freiheit und ihre Kosten

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Die erste Freiheit und ihre Kosten

Es ist wohl der Traum eines jeden Jugendlichen ab einem gewissen Alter. Der erste fahrbare Untersatz. Bei Jungen ist es vielleicht schon im Alter von vierzehn oder fünfzehn Jahren der Roller, die Mädchen sind meistens etwas geduldiger. Aber irgendwie wünscht sich jeder irgendwann ein Fortbewegungsmittel, das nicht mit eigener Muskelkraft angetrieben wird. Während ein Roller ja noch ganz erschwinglich ist im Unterhalt, und eventuell auch bei der Anschaffung, so ist ein Auto schon eine ganz andere Geschichte. Hier kommen vergleichsweise hohe Anschaffungskosten auf den jungen Menschen zu, und allmonatliche Folgekosten für Benzin, Steuer und Versicherung, sowie vorausplanend beiseite gelegtes Geld für eventuell anfallende Reparaturkosten, neue Reifen oder die Inspektion für den TÜV.

Das ist schon eine ganz erhebliche finanzielle Belastung für einen Jugendlichen oder jungen Menschen, der vielleicht erst sein erstes Ausbildungsgehalt verdient oder gar noch zur Schule geht und gar noch oder nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig ist. Eine interessante Idee wäre es hier für den jungen Sprössling, das moderne Prinzip des Leasings in Anspruch zu nehmen. So kann er seine finanziellen Belastungen dosieren und auf die Dauer des Leasingvertrages verteilen. So erspart der Jugendliche seinem Geldbeutel die enorme Hürde, die eine Neuanschaffung mit sich brächte. Nichtsdestotrotz sollten Jugendliche, am besten in Absprache mit ihren Eltern, gründlich darüber nachdenken, ob sie die nötige Liquidität haben, um ein Auto auf Dauer zu halten. Denn die erleichterten Startkonditionen bedeuten nicht, dass es jetzt billiger wäre ein Auto zu haben als früher. Die finanziellen Kosten sind möglicherweise gleichmäßiger verteilt, aber sie sind kaum weniger geworden. Zudem muss man immer eine gewisse Geldsumme in der Hinterhand haben für unvorhergesehene Umstände. Eine weitere Kondition, die es in der letzten Zeit erleichtert hat, ein Fahrzeug zu halten ist das Autoleasing ohne Schufa. Doch wiederum sei die Warnung angebracht: Sich keiner Bonitätsprüfung unterziehen zu müssen, heißt nicht, dass man nicht die nötigen Mittel zum Unterhalt eines Fahrzeugs haben braucht.

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