KFZ Steuer schätzen
KFZ Steuer schätzen
Wenn man ein Auto hat oder sich überlegt, sich einen neuen Wagen zuzulegen, kommt zu den laufenden Kosten immer noch die leidige KFZ Steuer dazu. Um also die Gesamtkosten korrekt zu planen, lohnt es sich immer, die anfallende KFZ Steuer so gut wie möglich abzuschätzen. Das gilt umso mehr, als man ja durchaus etwas gegen eine hohe Steuer tun kann, indem man den Wagen modifiziert oder die Kriterien für die KFZ Steuer in die eigenen Maßstäbe beim Kauf eines Autos bereits mit einbezieht. Denn nur wer weiß, wie sich die Steuer zusammen setzt, kann sie auch entsprechend bewusst niedrig halten. Praktisch hierfür sind immer gute und unabhängige Internetrechner, die einem bei der Kalkulation entscheidend helfen.
So kann man die KFZ Steuerberechnung bereits präventiv selbst vornehmen und wissen, auf welche Steuerlast man sich ungefähr einstellen muss. Denn die Fakten, die auch das Finanzamt für die Errechnung der jährlichen KFZ Steuerlast heranzieht, kann man in solche Rechner einfach eingeben und bekommt dann ein meist sehr realistisches Ergebnis an anfallender KFZ Steuer nach den aktuellsten steuerlichen Grundsätzen heraus. Es gibt hier nämlich immer wieder sehr grundlegende steuerliche Änderungen. Im Moment gelten beispielsweise unterschiedliche Kriterien für Autos, die vor dem 5.11.2008 zugelassen wurden. Bis zur Zulassung am 20.6.2009 kommt es darauf an, welche Rechnung günstiger für den Autobesitzer ist und ab diesem Datum tritt für Neuwagen auch eine neue Form der sogenannten schadstoffanhängigen Berechnung ein. Halter von Wagen der Schadstoffnorm vier, die genau in diesem Zwischen-Zeitraum zugelassen sind, sind sogar für ein Jahr steuerbefreit. Denn neuerdings zählt neben dem Hubraum vor allem der CO2-Ausstoß des Wagens, um die Steuer bezogen auf die Umweltbelastung zu gestalten. Man muss den Hubraum, die Emissionsgruppe, die Schlüsselnummer und natürlich eben für diese unterschiedliche Besteuerung das Jahr der Erstzulassung wissen und in den Rechner eingeben. Diese Angaben findet man für gewöhnlich im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung.





