Riestern

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Riestern

Die Riesterrente, so der sich im Volksmund und allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgerte Name, für ein seit 2002 geltendes Modell einer staatlich geförderten Zusatzrente. Die im Altersvermögensgesetz geregelte Riesterrente soll dazu dienen, eine Lücke in den Altersbezügen zu schließen, die durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000 und 2001 durch die damalige Regierung Schröder verabschiedet wurde. Ihr Name geht zurück auf Walter Riester, den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Walter Riester ist es gelungen, was möglicherweise viele Politiker anstreben, nicht vielen jedoch gelingt, in guter Erinnerung zu bleiben und sich quasi eine Art verbales Denkmal zu setzen, das seine eigene Regierungszugehörigkeit überdauert.

Häufig werden Reformen in der Politik eher mit Abkürzungen oder Kunstworten, wie beispielsweise dem BAföG besetzt, die sich dann durch häufige Erwähnung in Medien und öffentlichen Diskussionen in den Sprachschatz verewigen. Doch im Falle der Riesterrente ist es sogar gelungen, ein neues Verb, das „riestern“ als Bezeichnung für den Abschluss einer Riesterrente zur Sicherung der Altersbezüge, in den Sprachgebrauch zu integrieren, sicherlich initiativ aufgrund von Medienberichten. Mittlerweile jedoch etabliert auch in Beratungsgesprächen und im allgemeinen Sprachgebrauch. Die Riesterrente basiert auf einem Modell, nach dem der Arbeitnehmer einen prozentualen Teil seines Einkommens in einen Versicherungsvertrag einbezahlt und in Form von Steuerersparnissen für diese Aufwendungen, sowie in Form von Zulagen seitens des Staates gefördert wird. In der Konsequenz erhält der Arbeitnehmer mit dem Renteneintrittsalter eine lebenslange Zusatzrente, die jedoch – da im Vorfeld ja bereits Steuerentlastungen geltend gemacht wurden – dann zu versteuern ist. Nach einigen Reformen der Zusatzrente ist es nun auch möglich, die angesparten Beiträge zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie zu verwenden und somit auch vor dem eigenen Renteneintrittsalter von den finanziellen Leistungen zu profitieren. Der Staat verspricht sich neben einer höheren Akzeptanz und Nutzung des Gesetzes auch die Stärkung von selbst genutztem Wohneigentum mit dem Ziel, die Altersarmut zu verringern.

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