Unterschiede und Gemeinsamkeiten

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Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Nicht jeder, der gerne in eine Private Krankenkasse wechseln möchte, hat auch diese Möglichkeit. Zunächst hat der Gesetzgeber Vorgaben definiert, die für einen Wechsel erfüllt sein müssen, so muss das Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, die jährlich neu fixiert wird und 2010 bei 49.950,- Euro liegt. Oberhalb dieser Grenze ist der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht entbunden und kann zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Doch vor einem erfolgreichen Wechsel sind die Bedingungen der PKV zu erfüllen, die einen Abschluss von Gesundheitszustand, dem Alter, dem Geschlecht und weiteren Faktoren abhängig machen. Die Höhe der Beiträge wird dabei ebenfalls von den genannten Kriterien beeinflusst, ebenso von den versicherten Leistungen, die der Versicherte auswählt.

Dabei sind die gesetzlichen Leistungen, die jedem Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung stehen, die so genannte Grundversorgung in jedem Fall versichert, doch die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung gehen über den gesetzlichen Rahmen weit hinaus, und weitere Leistungen wie Chefarztbehandlung, die freie Klinikwahl, Einzellbett im Falle eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus, Sehhilfen und vollumfängliche Leistungen bei Zahnarzt und Kieferchirurg sowie alternative Behandlungen und Medikamente zählen zu dem Katalog der mit dem Versicherer abzurechnenden Leistungen. Und auch die Beitragsrückerstattung zählt zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung, die dann zum Tragen kommt, wenn keine oder nur geringe Leistungen der Versicherung in einem Versicherungsjahr in Anspruch genommen wurden. Durch diese Instrumente steht dem Versicherten die aktive Kontrolle seiner Kosten für die Krankenversicherung zur Verfügung und ein aktives Management ist möglich, denn werden kleine Arztrechnungen selber übernommen und nicht an die Krankenversicherung eingereicht, kann dieses eine höhere Rückerstattung zur Folge haben und damit unter dem Strich eine günstigere Variante darstellen, als sämtliche Kosten an den Versicherer zur Begleichung weiterzugeben. Hier zeigt sich auch ein weiterer Unterschied der beiden Versicherungssysteme, denn anders als in der GKV ist ein Privatpatient direkt der Vertragspartner des behandelnden Arztes, die Versicherung tritt nur mittelbar durch die Begleichung der Rechnungen in Erscheinung.

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